Für verspätet (alle Nennungen die ab dem 27.04.15 eingegangen sind) oder nicht formgerecht eingehende Nennungen wird vom Veranstalter eine einheitliche Nachnenngebühr von 15,00€ im Pokal erhoben. Dies gilt auch, wenn die Nenngebühr nicht oder nicht vollständig zum Nennschluss beim Veranstalter als Überweisung, bar oder Scheck vorliegt.
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